Migrationsamt: Gesuch einreichen
Wir begrüssen Sie auf unserer Website für die Einreichung von Gesuchen bei uns. Hier finden Sie sämtliche Gesuche alphabetisch aufgelistet. Durch einen Klick auf das gewünschte Gesuch erhalten Sie weitere Informationen dazu, so insbesondere auch dazu, wie Sie das Gesuch einreichen können. Über die Hilfe helfen wir Ihnen gerne, herauszufinden, welches Gesuch für Sie das passende ist.
Gesuche A-Z
Bitte beachten Sie, dass nur in der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall wohnhafte Personen sämtliche Gesuche ab dem 1. November 2025 direkt bei uns einreichen können. Die in allen anderen Gemeinden wohnhaften Personen können ihr Gesuch erst ab dem 1. Januar 2026 direkt bei uns einreichen. Ausgenommen sind Verlängerungsgesuche für Bewilligungen, die ab dem 1. Januar 2026 oder später ablaufen, das erkennen Sie daran, dass auf der Verfallsanzeige auf migrationsamt.sh.ch verwiesen wird.